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KOSTENÜBERNAHME

Ich bin Psychologischer Psychotherapeut und in das Arztregister eingetragen. Ich habe jedoch keinen Kassensitz, was bedeutet, dass die Kosten für eine Psychotherapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Bitte beachten Sie daher, dass eine Kostenübernahme nur für privat versicherte Patienten möglich ist. Eine Ausnahme stellt das Kostenerstattungsverfahren dar (siehe unten). Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie deren aktueller Ergänzung (GOP 2024).

Wie Sie die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie beantragen, ist vom zuständigen Kostenträger abhängig.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG / BEIHILFE

In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie problemlos. Dies ist jedoch immer von ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Bitte schauen Sie in ihren Vertrag, oder nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu klären, ob und in welchem Rahmen die Kosten für eine Therapie erstattet werden. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird. Teilweise ist auch eine Antragstellung und Bewilligung des Antrags durch einen Gutachter notwendig. Der Antrag wird von mir anhand der fünf probatorischen Sitzungen erstellt und durch einen Konsiliarbericht (Haus- oder Facharzt) ergänzt. Auch von Beihilfestellen werden die Kosten in der Regel problemlos vollständig oder teilweise erstattet.
Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Erfahrung zu bringen.

SELBSTZAHLER

Wenn Sie die Kosten als Selbstzahler übernehmen, spielen Antragsformalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl für Sie keine Rolle. Für eine selbst getragene Psychotherapie entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

COACHING

Coaching oder Beratung ist keine Kassenleistung. Die Dauer einer Sitzung kann von Ihnen individuell festgelegt werden. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

GESETZLICHE KRANKENKASSE – KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In Ausnahmefällen besteht trotzdem die Möglichkeit der Kostenerstattung:

Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandelt, kann die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bewilligen, auch wenn dieser in einer Privatpraxis niedergelassen ist. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ein Erstattungsverfahren mit vollständiger oder anteiliger Kostenübernahme in Ihrem Falle möglich ist.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Ostdeutschen Psychotherapeutenvereinigung.

 

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